Zurück zum Glossar

ZTV-ING: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten. Teil 4 regelt unter anderem den Korrosionsschutz von Stahlbauten im Brücken- und Ingenieurbau öffentlicher Auftraggeber in Deutschland.

Die ZTV-ING sind ein Regelwerk der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) für Planung und Ausführung von Ingenieurbauten an Bundesfernstraßen. Viele Länder und Kommunen wenden sie ebenfalls an oder nehmen sie vertraglich in Bezug. Teil 4 behandelt Stahlbau und Stahlverbundbau; der Abschnitt zum Korrosionsschutz legt fest, wie Brücken, Lärmschutzwände, Schilderbrücken und andere Stahlbauteile zu schützen sind. Ergänzend gelten die Technischen Lieferbedingungen und Prüfvorschriften TL/TP-KOR-Stahlbauten, nach denen Beschichtungsstoffe geprüft und von der BASt gelistet werden.

Gegenüber einer reinen Ausschreibung nach DIN EN ISO 12944 enthalten die ZTV-ING häufig konkretere und strengere Vorgaben, etwa zu:

  • zulässigen Beschichtungssystemen und deren Aufbau
  • Oberflächenvorbereitung, Schichtdicken und Kantenschutz
  • Eigenüberwachung und Dokumentation durch das ausführende Unternehmen
  • Prüfungen und Abnahme durch den Auftraggeber

Für Auftragnehmer bedeutet das einen hohen Dokumentationsaufwand: Klimadaten, Chargen, Schichtdicken und Prüfergebnisse müssen lückenlos nachvollziehbar sein. Ein häufiger Fehler ist es, gleichwertige, aber nicht gelistete Produkte einzusetzen oder Instandsetzungen an bestehenden Bauwerken ohne Klärung der Verträglichkeit mit dem Altsystem zu planen. Auch die jeweils gültige Fassung des Regelwerks sollte im Vertrag eindeutig benannt werden, da die ZTV-ING regelmäßig fortgeschrieben werden. COATER berücksichtigt die Anforderungen der ZTV-ING und der TL/TP-KOR-Stahlbauten bei der Planung von Infrastrukturprojekten.

Mehr zum Thema: Korrosionsschutz für InfrastrukturZur Leistung
FAQ

Häufige Fragen: ZTV-ING

Antworten auf typische Fragen von Einkäufern, Planern und Werften rund um ZTV-ING.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Wir beraten Sie unverbindlich zu Ihrem Projekt – persönlich und fachkundig.

Projekt anfragen+49 (0)40 756 667 32

Die ZTV-ING Teil 4 gilt für Stahlbauten und Stahlverbundbauten im Bereich der Ingenieurbauwerke, insbesondere an Bundesfernstraßen. Dazu zählen Brücken, Lärmschutzwände, Verkehrszeichenbrücken und andere Stahlkonstruktionen im Straßenbau. Viele Länder, Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber übernehmen das Regelwerk vertraglich auch für eigene Bauwerke. Maßgeblich ist immer, was im jeweiligen Bauvertrag vereinbart wurde.

Nein, in der Regel sind nur Beschichtungsstoffe zulässig, die nach den TL/TP-KOR-Stahlbauten geprüft und von der BASt gelistet sind. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und enthält Angaben zu den geprüften Systemen. Abweichungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Bieter sollten daher bereits bei der Kalkulation prüfen, ob die vorgesehenen Produkte gelistet sind.

Die DIN EN ISO 12944 ist eine internationale Normenreihe mit allgemeinen Anforderungen und Beispielsystemen für den Korrosionsschutz von Stahlbauten. Die ZTV-ING sind dagegen deutsche Vertragsbedingungen öffentlicher Straßenbauverwaltungen, die konkrete, verbindliche Vorgaben für ihre Bauwerke festlegen. Sie greifen Inhalte der Norm auf, ergänzen und verschärfen sie aber an vielen Stellen. Bei Infrastrukturprojekten haben die vertraglich vereinbarten ZTV-ING-Regelungen Vorrang.