Glossar · Beschichtung & Korrosionsschutz
Antifouling: Beschichtung für das Unterwasserschiff, die den Bewuchs mit Algen, Muscheln und Seepocken verhindert oder reduziert. Weniger Bewuchs bedeutet geringeren Strömungswiderstand und damit weniger Treibstoffverbrauch. Zugelassene Antifoulings müssen dem AFS-Übereinkommen der IMO entsprechen.
Antifouling-Beschichtungen geben über die Zeit Biozide, meist auf Kupferbasis, an das umgebende Wasser ab und verhindern so, dass sich Algen, Seepocken, Muscheln und Schleimfilme am Unterwasserschiff festsetzen. Schon ein dünner Biofilm erhöht den Reibungswiderstand messbar, starker Bewuchs führt zu deutlich höherem Treibstoffverbrauch und höheren Emissionen. Antifouling ist damit sowohl eine Frage des Korrosionsschutzes als auch der Wirtschaftlichkeit des Schiffsbetriebs. Ohne wirksamen Bewuchsschutz kann ein Schiff schon nach wenigen Monaten im Wasser spürbar an Geschwindigkeit verlieren.
Am Markt werden vor allem diese Typen unterschieden:
Rechtlich verbietet das AFS-Übereinkommen der IMO zinnorganische Verbindungen wie TBT und seit einer Ergänzung auch Cybutryn. In der EU unterliegen bewuchshemmende Produkte zusätzlich der Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Die Auswahl richtet sich nach Fahrtgebiet, Geschwindigkeit, Liegezeiten und Dockintervall; eine falsche Wahl führt zu frühem Bewuchs oder unnötigem Materialabtrag. Wichtig sind außerdem die Verträglichkeit mit dem vorhandenen Altanstrich und die Einhaltung der Überarbeitungs- und Wassereinsatzzeiten. COATER berücksichtigt diese Faktoren bei der Planung von Unterwasseranstrichen.
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Projekt anfragen+49 (0)40 756 667 32Das hängt vom Produkttyp, der aufgetragenen Schichtdicke, dem Fahrtprofil und dem geplanten Dockintervall ab. Bei Handelsschiffen wird das Antifouling in der Regel bei den planmäßigen Dockungen erneuert, die Systeme sind auf diese Intervalle ausgelegt. Selbstpolierende Antifoulings werden dafür in ausreichender Schichtdicke für die geplante Einsatzzeit aufgebracht. Lange Liegezeiten oder geringe Fahrtgeschwindigkeiten können den Schutz deutlich früher erschöpfen.
Das AFS-Übereinkommen der IMO verbietet den Einsatz zinnorganischer Verbindungen wie Tributylzinn (TBT), die als Biozid wirken. Seit einer Ergänzung des Übereinkommens ist auch der Wirkstoff Cybutryn nicht mehr zulässig. Schiffe ab einer bestimmten Größe benötigen ein entsprechendes Zeugnis bzw. eine Erklärung über das Bewuchsschutzsystem. In der EU müssen Antifoulings zudem nach der Biozidprodukte-Verordnung zugelassen sein.
Das ist häufig möglich, setzt aber die Verträglichkeit der beiden Systeme voraus. Manche Antifoulings lassen sich direkt überarbeiten, bei anderen ist eine Sperr- oder Haftschicht (Tie Coat) erforderlich. Lose, abblätternde oder stark aufgebaute Altanstriche müssen vorher entfernt werden. Vor der Ausschreibung sollten deshalb der vorhandene Anstrich, die Herstellerangaben und der Zustand der Untergrundschichten geprüft werden.
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